bildungskarenz in Österreich

Die Bildungskarenz ist ein Weiterbildungsgeld, eine Sozialleistung, die nach dem österreichischen Arbeitslosenversicherungsgesetz §26 vom Arbeitsmarktservice an Personen, die sich in einer (Bildungs-)karenz befinden, gezahlt wird. Voraussetzung für den Bezug ist ein aufrechtes Dienstverhältnis im arbeitsrechtlichen Sinn. Seit 1. Januar 1998 sieht das AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) die Möglichkeit einer Bildungskarenz (§ 11) oder eine Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes (§ 12) vor. Zur wirtschaftlichen Absicherung während dieser Zeit kann beim AMS ein Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes beantragt werden.

Fernlehrgänge der newmusic.academy wurden bereits erfolgreich als Bildungskarenz bewilligt. Falls Sie einen Antrag bei der Zuständigen Abeiterkammer stellen möchten, senden wir Ihnen gerne weitere Unterlagen, welche Sie dort einreichen können.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: www.arbeiterkammer.at